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   VG Berlin, 16.05.2013 - 5 L 119.13   

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VG Berlin, 16.05.2013 - 5 L 119.13 (https://dejure.org/2013,51085)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2013 - 5 L 119.13 (https://dejure.org/2013,51085)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 5 L 119.13 (https://dejure.org/2013,51085)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 7.96

    Verbot der Aufrechnung gegen einen Beihilfeanspruch höchstpersönliche Natur -

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2013 - 5 L 119.13
    Zwar ist es grundsätzlich nicht zulässig, gegen Beihilfeansprüche aufzurechnen, weil diese nicht pfändbar sind (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 Bundesbeihilfeverordnung) und deshalb gemäß § 394 Satz 1 BGB einem Aufrechnungsverbot unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 7.96 -, juris Rn. 14 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1994 - 12 A 489/92

    Leistungen der Beihilfe; Grundsatz von Treu und Glauben; Aufrechnung gegen

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2013 - 5 L 119.13
    Die Berufung auf dieses Aufrechnungsverbot ist jedoch als unzulässige Rechtsausübung ausgeschlossen, weil die Forderung der Antragsgegnerin, mit der diese gegen den beamtenrechtlichen Beihilfeanspruch des Antragstellers aufrechnet, auf einer im Rahmen desselben Beamtenverhältnisses im Zusammenhang mit früheren Beihilfeanträgen begangenen vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Antragstellers beruht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 1994 - OVG 12 A 489.92 -, NVwZ-RR 1995, 210 f.; Schlüter in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 394 Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 1 B 1281/18

    Gelten des Aufrechnungsausschlusses für Beihilfeansprüche hinsichtlich

    A. OVG NRW, Urteil vom 20. Juli 1994 - 12 A 489/92 -, juris (nur Leitsatz) = NVwZ-RR 1995, 210 = UA, S. 5 ff.; dem folgend VG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 L 119.13 -, juris, Rn. 10 f., und Schlüter, in: Münchener Kommentar, BGB, Band 2, 7. Aufl. 2015, § 394 Rn. 14 mit Fn. 64.
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